Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen, Leistungen und Lieferungen, die durch Jeso Cards getätigt werden. Abweichungen davon können nur mittels besonderen Bedingungen vereinbart werden, die vorhergehend und schriftlich festgelegt werden müssen. Als solches haben die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets Vorrang vor eventuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners. Durch die Annahme eines Angebots, die Tätigung einer Bestellung oder die Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Käufer ausdrücklich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar ohne einzigen Vorbehalt. Artikel 2: Offerten und Preise Jede von Jeso Cards in jeder beliebigen Form - allgemein oder besonders - ausgestellte Offerte bindet Jeso Cards erst nach schriftlicher Bestätigung der Annahme des Auftrags an den Verkäufer. Die Preise werden zu Tagespreisen am Tag der Lieferung berechnet, außer im Fall einer anderslautenden ausdrücklichen und abweichenden Vereinbarung. Beim Tätigen einer Bestellung akzeptiert der Käufer, dass Jeso Cards berechtigt ist, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn die Preise für Materialien, Löhne, Sozialabgaben und ähnliches seit dem Vertragsdatum erhöht wurden. Eine derartige Preiserhöhung wird dem Käufer schriftlich mitgeteilt und ist für ihn verbindlich. Artikel 3: Lieferung Alle von Jeso Cards verkauften Waren werden in unseren Lagern geliefert und der Käufer übernimmt und bezahlt den Transport an den von ihm gewählten Ort. Die Annahme der Waren erfolgt in unseren Lagern vor der Beladung des Transportmittels, und ab diesem Zeitpunkt geht das Risiko auf den Käufer über. Verlust und Beschädigung fallen ab diesem Zeitpunkt zu seinen Lasten. Die Tatsache, dass eventuell frei Haus geliefert wird, beeinträchtigt diese Regel nicht. Artikel 4: Garantie Die Garantie kann höchstens diejenige sein, die vom Hersteller eingeräumt wird, und zwar gemäß den folgenden Bedingungen. Eine Garantie für sichtbare Mängel wird ab der Annahme der Waren in unseren Lagern ausgeschlossen. Eine Garantie für verborgene Mängel wird - außer im Fall eines Vorsatzes unsererseits - nur dann eingeräumt, wenn ausführlich und rechtsgültig innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung Einspruch erhoben wird. In diesem letzteren Fall beschränkt sich unsere Garantie auf den Ersatz durch gleichwertige Waren, wobei alle Kosten, wie beispielsweise Transport, Versicherung und ähnliches vom Käufer getragen werden. Mit ausdrücklichem Ausschluss aller indirekten Schäden, ungeachtet des Grundes, sei es an Personen, Gegenständen oder den Waren selbst. Reklamationen müssen schriftlich eingereicht werden. Die Garantie wird hinfällig, wenn bei den Lieferungen mitgeteilte Pflegevorschriften nicht befolgt werden, wenn die gelieferten Waren unsachkundig verwendet wurden oder wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Veränderungen oder Reparaturen ausführen ließ. Artikel 5: Eigentumsvorbehalt Solange der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber unserem Unternehmen nicht vollständig erfüllt hat, bleiben die gelieferten Waren im Eigentum von Jeso Cards. Dennoch überträgt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Lieferung das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Waren, ungeachtet dessen, durch welche Ursache diese entstanden sind und/oder für Schäden, die durch diese Waren verursacht wurden. Ohne Mitwissen von Jeso Cards ist der Käufer vor der Bezahlung nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu übertragen, und bleibt Jeso Cards Eigentümer davon, sofern sie nicht verarbeitet wurden. Bei einem Verstoß dagegen wird der Kaufpreis unverzüglich vollständig fällig. Unvermindert der übrigen, ihm zustehenden Rechte wird Jeso Cards unwiderruflich vom Käufer ermächtigt, um - wenn der Letztere seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt - ohne einzige Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten die gelieferten Waren zurückzunehmen, oder wenn diese an beweglichen oder unbeweglichen Gütern montiert sind, zu demontieren und zurückzunehmen. Artikel 6: Höhere Gewalt Wenn eine Lieferung durch höhere Gewalt verhindert oder erheblich erschwert wird, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag an die Umstände anzupassen oder ihn aufzulösen. Unter "Höherer Gewalt" versteht man in diesen Bedingungen: Jeden nicht auf den Verkäufer zurückzuführenden Umstand oder jedes Ereignis, wodurch die Erfüllung einer Pflicht des Verkäufers gänzlich oder teilweise verhindert wird, und aufgrund dessen die Einhaltung berechtigterweise nicht gefordert werden kann oder erheblich erschwert wird. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf Schadenersatz. Artikel 7: Entgegennahme und Kontrolle Die Kontrolle der Menge, der Abmessungen, des Gewichts oder der Verpackung der gelieferten Waren obliegt dem Käufer. Wenn nicht unverzüglich reklamiert wird, werden die Angaben auf den Frachtbriefen, Lieferscheinen oder ähnlichen Dokumenten als korrekt anerkannt. Alle übrigen Anmerkungen müssen spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Entgegennahme durch den Käufer beim Verkäufer schriftlich eingereicht werden. Anmerkungen verleihen dem Käufer nicht das Recht, die Bezahlung auszusetzen. Artikel 8: Zahlungen -
Jede Rechnung ist an ihrem Datum netto, bar und ohne Abzug an unserer Adresse zahlbar. -
Bei Nichtzahlung innerhalb von 8 Tagen nach dem Versanddatum der Rechnung müssen für die vorläufige Rechnungssumme ab ihrem Datum vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat bezahlt werden, und zwar automatisch und ohne Inverzugsetzung. Darüber hinaus stellt eine derartige verspätete Zahlung ein vertragliches Säumnis seitens des Käufers dar. Dies verleiht das Recht, unverzüglich und ohne Inverzugsetzung die Lieferungen einzustellen, beziehungsweise die verkauften Waren zurückzunehmen, ungeachtet dessen, wo sich diese befinden, und zwar bis die offene Rechnung einschließlich Zinsen bezahlt ist. D.h. im Fall eines Verkaufs wird der Kunde erst nach der Zahlung des vollständigen Verkaufspreises, eventuell zuzüglich Verzugszinsen, Schadenersatz und Gerichtskosten gesetzlicher Eigentümer der gelieferten Waren. Dasselbe gilt im Fall eines Konkurses oder der Stilllegung des Unternehmens des Käufers. -
Neben den Bestimmungen in Artikel 8.2 und ohne diese zu beeinträchtigen, wird vereinbart, dass Kunden, die unterlassen, eine offene Rechnung innerhalb von 8 Tagen nach einer Mahnung mittels gewöhnlichem Schreiben zu bezahlen, von Rechts wegen einen vertraglich festgelegen Schadenersatz in Höhe von 20% der fälligen Rechnungssumme schulden, mit einem Minimum von 100 € als pauschale Entschädigung. Diese Vertragsstrafe dient dazu, zusätzliche Verwaltungskosten, Debitorenkontrolle, Unverfügbarkeit der Mittel und ähnliches zu decken. Die Entschädigung bleibt fällig, auch wenn die verspätete Rechnung in Hauptsumme bezahlt wird. -
Um zulässig zu sein, müssen Einwände spätestens innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. -
Wenn Jeso Cards den Konkurs des Käufers oder Mieters beantragt, schulden die Letztgenannten neben dem fälligen Betrag und den darauf ruhenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten auch die Kosten der Konkursanträge. Artikel 9: Gerichtsbarkeit Im Fall einer beliebigen Streitsache und selbst im Fall von Pluralität der Beklagten, Ausstellung von Wechseln oder Schulderneuerung sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Antwerpen zuständig. |